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   BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11   

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https://dejure.org/2011,2767
BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11 (https://dejure.org/2011,2767)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - IX ZR 20/11 (https://dejure.org/2011,2767)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - IX ZR 20/11 (https://dejure.org/2011,2767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen einer nur fragwürdigen oder sogar fehlerhaften Rechtsanwendung für die Annahme von Willkür durch ein Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Ausreichen einer nur fragwürdigen oder sogar fehlerhaften Rechtsanwendung für die Annahme von Willkür durch ein Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZB 291/02, BGHZ 154, 288, 299 f; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4 mwN).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZB 291/02, BGHZ 154, 288, 299 f; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZB 291/02, BGHZ 154, 288, 299 f; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht der Gerichte, der von der Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZR 62/07, DStRE 2009, 328 Rn. 5).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09

    Befugnis des Insolvenzgerichts zur Anordnung einer Nachtragsverteilung auf Antrag

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZB 291/02, BGHZ 154, 288, 299 f; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).
  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 234/07

    Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes durch Vorlage der schriftlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4 mwN).
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